Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
Grundbeiträge | Kinder / Jugend | Erwachsene | Familien einschl. | Passive/ Fördernde | ||||||||
Monat | Quartal | Monat | Quartal | Monat | Quartal | Monat | Quartal | |||||
Grundbeitrag | 8,00 | 24,00 | 9,00 | 27,00 | 18,50 | 55,50 | 4,00 | 12,00 | ||||
Zusatzbeiträge (zusätzlich zu den Grundbeiträgen) gibt es in den Abteilungen:- | ||||||||||||
Hockey | 6,00 | 18,00 | 9,00 | 27,00 | 15,00 | 45,00 | - | - | ||||
Schwimmen | 5,00 | 15,00 | 5,00 | 15,00 | 7,50 | 22,50 | - | - | ||||
Tanzen | 5,00 | 15,00 | 5,00 | 15,00 | 7,00 | 21,00 | - | - | ||||
Turnen / Gymnastik | 1,00 | 3,00 | 0,50 | 1,50 | 2,00 | 6,00 | - | - | ||||
Handball | 9,00 | 27,00 | 8,50 | 25,50 | 9,50 | 28,50 | 1,50 | 4,50 | ||||
Fechten / Mod. Fünfkampf | 5,00 | 15,00 | 5,00 | 15,00 | 7,50 | 22,50 | 2,50 | 7,50 |
Nur bei Einzelmitgliedschaft:
- Grundbeitrag [GB] wird nur einmal erhoben, unabhängig von der Anzahl der Abteilungszugehörigkeiten. Ab dem 18. Geburtstag wird die Einzelmitgliedschaft "Kinder/Jugend" automatisch auf eine Einzelmitgliedschaft "Erwachsene" umgestellt.
- Zusatzbeitrag [ZB] wird je Mitglied nur einmal erhoben. Wenn ein Mitglied in mehreren Abteilungen mit Zusatzbeitrag aktiv ist, fällt nur der höhere Zusatzbeitrag an.
Beispiele: Turnkinder mtl.
8,00 € GB + 1,00 € ZB = 9,00 € wenn nur in Turnen aktiv
8,00 € GB + 6,00 € ZB = 14,00 € wenn in Turnen und Hockey aktiv
Nur bei Familienmitgliedschaft:
- Ab dem 18. Geburtstag erwerben Mitglieder automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsene und fallen aus dem Familienbeitrag heraus. Kann hierdurch die Familienmitglieschaft nicht weiter bestehen bleiben (mind. drei Familienmitglieder, mit mind. einem Kind), so werden alle Mitglieder auf eine Einzelmitgliedschaft automatisch umgestellt.
- Bei Familien mit mehreren Kindern / Jugendlichen zahlt nur das Kind einen Zusatzbeitrag nach der Regelung bei Einzelmitgliedschaft, das den höheren Zusatzbeitrag schuldet.
- Bei Familien mit mehreren Erwachsenen zahlt nur der Erwachsene einen Zusatzbeitrag nach der Regelung bei Einzelmitgliedschaft, der den höheren Zusatzbeitrag schuldet.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:
- Bei Mitgliedern, die aus schwerwiegenden sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsaussetzung / Beitragsstundung beantragen wollen, kann der Vereinsvorstand in Einzelfällen auf Antrag „aus mildtätigen Gründen von einer Gleichberechtigung aller Mitglieder“ (Satzung § 1.7) abweichen.
- Oftmals ist eine Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch das Bildungspaket möglich ("Neue Wege"). Weitere Informationen dazu finden sich hier: https://bildungspaket-neue-wege.org/wer-bekommt-was-wann-und-wieviel